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Satzung

 

EFC Adlerauge Wächtersbach 09

 

 

 Beschlossen von der JHV am 12.11.2016

Ersetzt die Fassung vom 21.10.2009

 

 

 

§ 1 Name, Sitz und Gründungsdatum

 

 Der Fanclub führt den Namen EFC Adlerauge Wächtersbach 09, hat seinen Sitz immer beim amtierenden 1. Vorsitzenden und wurde am 27.September 2009 gegründet

 

 

§ 2 Geschäftsjahr 

 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 

 

§ 3 Zweck des Vereins

 

Sinn und Zweck des Vereins ist die Unterstützung von Eintracht Frankfurt bei Heim - und Auswärtsspielen, sowie ein aktives Vereinsleben mit diversen Veranstaltungen im Sinne des Fußballsports. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und hat keine rechtextremistische, sexistische oder Gewalt verherrlichende Inhalte.

 

 

§ 4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft

 

a.) Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden. Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.  Über eine Aufnahme, die schriftlich eingereicht werden muß, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller hierfür die Gründe mitgeteilt werden.

 

b.) Jedes Mitglied muß sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.

 

c.) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß.

 

d.) Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.

 

e.) Der Ausschluß erfolgt

 

·      bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins.

 

·      wegen unehrenhaftem Verhaltens inner - und außerhalb des Vereins.

 

·      bei Nichtzahlung des Beitrages endet die Mitgliedschaft zum 15. März im Folgejahr; es bedarf keiner Kündigung.

 

·      aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.

 

f.) Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand.

 

g.) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.

 

 

 § 5 Jahresbeitrag

 

Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe auf der Jahreshauptversammlung festgesetzt wird und bis zur nächsten Änderung Gültigkeit hat.

 

 

 § 6 Vorstand

 

Der Vorstand muß aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so kann der Vorstand bis zur nächsten Wahl einen Nachfolger kommissarisch bestimmen. Der Vorstand besteht aus:

 

a.) dem 1. Vorsitzenden

 

b.) dem 2. Vorsitzenden

 

c.) dem Kassenwart

 

d.) dem Schriftführer

 

Der Verein wird von den 2 Vorstandsmitgliedern als geschäftsführendem Vorstand vertreten. Dazu muss immer mindestens der 1. Vorsitzende oder der Kassenwart dabei sein.

 

Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos Buch zu führen. Der Schriftführer dokumentiert alle Veranstaltungen des Vereins, außerdem fungiert er als Pressewart. Der Vorstand kann einzelne Aufgaben innerhalb des Vereins delegieren (z.B. Organisation einer Feier, usw.)

 

 

 § 7 Wahl des Vorstandes

 

Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Jahreshauptversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Der Vorstand muss von der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt werden.

 

 

§ 8 Jahreshauptversammlung

 

Die Jahreshauptversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat die Mitglieder vier Wochen vorher schriftlich zu informieren. Auf Mitgliederversammlungen gefasste Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gültig

 

 

§ 9 Mitteilungen

 

Mitteilungen des Fanclubs können elektronisch (E-Mail; Homepage) erfolgen

 

 

§ 10 Änderung der Satzung

 

Satzungsänderungen kann der Vorstand mit 2/3 Mehrheit beschließen.

 

 

§ 11 Vereinsauflösung

 

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluß der Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung des Vereins stimmen müssen. Bei Auflösung des Vereins fällt das gesamte Vermögen nach Abzug aller Kosten an die EFA (Essen für Alle) in Wächtersbach.

 

 

Wächtersbach, den 12. November 2016

 

F.d.R.

 

1.   Vorsitzender                 C. Prinz

 

2.   Vorsitzender                 F. Feit

 

Kassenwart                    H. Kuschel

 

Schriftführerin               J. Feit

 

Satzung zum Download für Mitglieder
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